AGBs des Evolution Sportsclub

 

§ 1 Hausordnungen
Bei Training bei dem Evolution-Sportsclub unterliegt das Mitglied der jeweils geltenden Hausordnung. Die Hausordnungen kann insbes. Regelungen über Bekleidung, Nutzungszeiten und Verhalten beinhalten.

§ 2 Beginn und Dauer der Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit Unterzeichnung dieses Vertrages.
(2) Die Mitgliedschaft hat eine Mindestlaufzeit von einem, sechs bzw. 12 Monaten je nach ausgewählter Laufzeit. Während dieser Zeit ist eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen.

§ 3 Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Vertragslaufzeitende. Sollte die Kündigung nicht fristgerecht bei Evolution Sportsclub durch das Mitglied eingereicht werden, verlängert sich die Laufzeit stillschweigend um einen weiteren Monat. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der schriftlichen Kündigungserklärung bei dem Evolution-Sportsclub maßgeblich. Dieses kann auch per Mail an Info@esc-bonn.de erfolgen.

§ 4 Unübertragbarkeit der Mitgliedschaftsrechte
Die mit der Mitgliedschaft erworbenen Nutzungs- und Teilnahmerechte sind nicht auf Dritte übertragbar. Eine Übertragung der gesamten Mitgliedschaft auf einen Dritten ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Evolution-Sportsclub möglich.

§ 5 Leistungen des Evolution Sportsclub
Das Vereinsmitglied des Evolution Sportsclubs ist berechtigt, an sämtlichen Kursen, die von dem Evolution-Sportsclub angeboten werden, teilzunehmen. Änderungen der Kurse und Kurszeiten behält sich der Evolution-Sportsclub vor.
Das Training findet auch während der Ferien statt. In Wochen mit mehreren Feiertagen wie z.B. Ostern, Weihnachten usw., werden die Mitglieder darüber unterrichtet, ob und wann das Training stattfindet. An Feiertagen findet grundsätzlich kein Training statt. Der Evolution-Sportsclub behält sich vor, das Training für die Dauer des Urlaubs seiner Trainer (höchstens 6 Wochen im Jahr) einzustellen.

§ 5b Leistungen des Evolution Sportsclub _ Altersgrenzen
Der/Die Teilnehmer*in (Vertragsinhaber*in) des ESC Evolution Sportsclub schließt einen Vertrag für eine vorab festgelegte Laufzeit als auch für eine Altersgruppe (Kind/Jugendlich/Erwachsen) ab. Kind ab 6 Jahre bis 14 Jahre (Beendigung des 14ten Lebensjahres), 15 bis 18 Jahre Jugendlich (Beendigung des 18ten Lebensjahres), über 18 Jahre Erwachsen. Schüler*innen und Student*innen haben bei Abschluss des Vertrages einen Studienausweis vorzulegen, um die entsprechend vergünstigten mtl. Beiträge nutzen zu können. Bei Wegfall des Studiennachweises werden die mtl. Beiträge automatisch auf den aktuellen Stand angepasst.

§ 5c Leistungen des Evolution Sportsclub – Beitragszahlung SEPA
Der/Die Teilnehmer*in und Vertragsinhaber*in schließt einen Vertrag mit dem ESC Evolution Sportsclub mit einer monatlichen Beitragszahlung, hierfür wird im Antrag die Bankverbindung mit angegeben und für das SEPA Mandat, bis auf weiteres, monatlichen Einzug des Beitrages separat mit Unterschrift versehen.
Die vom Vertragsinhaber*in genannte Bankverbindung muss in Deutschland zugeordnet sein. Eine Abbuchung von Konten in anderen EU Ländern oder sonstigen Ländern ist durch den ESC Evolution Sportsclub nicht zu erfüllen. Hierfür fallen möglich weitere Kosten an, welche nicht in den betriebenen und berücksichtigten Verwaltungsaufwand fallen. Weiterhin ist der/die Vertragsinhaber*in dazu aufgefordert für eine ausreichende Deckung auf dem benannten Konto zu sorgen. Mögliche Kosten für eine nicht eingelöste Einzugsermächtigung werden dem/der Vertragsinhaber*in von Seiten des ESC Evolution Sportsclub gesondert und zusätzlich in Rechnung gebracht.

§ 6 Verzehr mitgebrachter Getränke
Der Verzehr mitgebrachter Getränke ist innerhalb der Trainingsräume gestattet. Dies gilt nicht für alkoholische Getränke. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken und von Speisen ist innerhalb der gesamten Räumlichkeiten des Evolution-Sportsclub grundsätzlich untersagt. Ausnahmen für Vereinsfeiern werden durch die Vereinsleitung bestimmt.

§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Für sonstige Schäden, als Schäden für Leben, Körper, Gesundheit (§ 309 Nr. 7b BGB) haftet der Evolution-Sportsclub nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für diese sonstigen Schäden haftet der Evolution-Sportsclub ausnahmsweise auch bei leichter Fahrlässigkeit oder bei leichter Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für die Verletzung von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung das Mitglied vertrauen darf (Kardinalspflichten). Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung auf vertragstypische, vernünftigerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.
(2) Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in
die Räumlichkeiten des Evolution-Sportsclub zu bringen. Von Seiten des Evolution-Sportsclubs werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen.

§ 8 Kündigungsrechte des Evolution-Sportsclub
(1) Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung eines Betrags, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug, so berechtigt dies den Evolution- Sportsclub, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
(2) Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Mitglieds gegen diesen Vertrag steht dem Evolution-Sportsclub ein außerordentliches Kündigungsrecht oder wahlweise das Recht, das Mitglied vorübergehend zu suspendieren, zu. Schadenersatzansprüche seitens des Evolution-Sportsclub bleiben hiervon unberührt. Ein schwerwiegender Verstoß gegen diesen Vertrag liegt insbesondere vor in folgenden Fällen: Strafbare Handlungen des Mitglieds wie beispielsweise Sachbeschädigungen oder Körperverletzungen; Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße gegen die Hausordnung oder die Weisungen des Personals von Evolution- Sportsclub einschließlich (seiner/ihrer) gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Vertragswidriges Verhalten des Mitgliedes, das zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder zu einem vorübergehenden Ausschluss führt, befreit nicht von der Verpflichtung, die Mitgliedsbeiträge für die gesamte Vertragsdauer zu zahlen.

§ 9 Kündigung durch das Mitglied
(1) Das Mitglied ist insbes. unter folgenden Umständen zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigt:
1.Bei Eintritt einer Schwangerschaft.
2.Bei Eintritt einer Erkrankung, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Evolution-Sportsclub unmöglich oder schädlich wäre.
3.Bei Verlegung des Hauptwohnsitzes des Mitglieds an einen Ort, der mehr als 50 km von dem Vereinssitz entfernt ist.(2) In den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 u. 2 wird die Kündigung nur wirksam, wenn
zusätzlich zu der Kündigung ein Attest eines unabhängigen Facharztes des jeweils betroffenen Fachgebietes, das die Erkrankung oder
Schwangerschaft bestätigt, bei dem Evolution-Sportsclub im Original eingereicht wird. Bei einer Kündigung nach Abs. 1 Nr. 3 sind eine Ab- und Anmeldebestätigung mit der Kündigung vorzulegen.

§ 10 Zustimmung zur Datenerhebung- und verwertung
(1) Der Evolution-Sportsclub erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung, [ ].
(2) Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Evolution-Sportsclub hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Evolution-Sportsclub verwiesen.

§ 11 Sonstiges
Änderungen der Anschrift, des Namens, der Kontoverbindung und Kontaktinformationen sind dem Evolution-Sportsclub unverzüglich bekanntzugeben. Kosten zur Adressermittlung oder aufgrund von Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen, wenn das Mitglied versäumt seiner Mitteilungspflicht nachzukommen. Mündliche Absprachen neben diesem Vertrag sind nicht getroffen worden.
Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst